Ausbeutung von Mensch und Umwelt vorbeugen: Landkreiskliniken überprüfen Bereich Einkauf & Beschaffung – Menschenrechtsbeauftragter ernannt
Es ist ein Wortungetüm: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit Januar 2024 für Kliniken mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern gilt. So auch für die Klinikstandorte der Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen. Es verpflichtet diese zur ganzheitlichen Transparenz im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang ihrer Lieferketten. Im Fokus stehen die Bedingungen, unter denen Menschen Waren für Deutschland produzieren oder Dienstleistungen anbieten.
Humanitärer Auftrag
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Die Landkreiskliniken verstehen sich als modernes Dienstleistungsunternehmen mit humanitärem Auftrag. “Wir setzen uns nicht nur dafür ein, dass die Rechte unserer Beschäftigten respektiert und geschützt werden, sondern auch, dass die von uns verwendeten medizintechnischen Produkte und Dienstleistungen so hergestellt werden, dass die Menschenrechte Dritter respektiert werden”, erklärt Klaus Seitzinger, einer der beiden Geschäftsführer, denen die Gesamtverantwortung für die menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt des Unternehmens obliegt.
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Um diese Prinzipien zu gewährleisten, wurde eine unternehmensinterne Menschenrechtsstrategie entwickelt. “Wir verurteilen jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des modernen Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung”, ergänzt Geschäftsführer Seitzinger. Darüber hinaus bekenne sich das Unternehmen zur Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit aller Beschäftigten.
Risikomanagement
Zur Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten haben die Landkreiskliniken ein LkSG-bezogenes Risikomanagement eingerichtet, das zentral überwacht wird. Dies übernimmt Florian Sagmeister, der im September 2023 zum Menschenrechtsbeauftragen des Gesamtunternehmens ernannt wurde und zusätzlich auch für den Bereich Nachhaltigkeit zuständig ist. “Als Teil des Risikomanagements führen wir mithilfe einer KI-basierten Software eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse entlang unserer Lieferketten durch”, informiert der geprüfte Wirtschaftsfachwirt. Auf Basis dessen werde neben dem Unternehmen selbst auch die rund 560 unmittelbaren Lieferanten und Dienstleister der Landkreiskliniken in entsprechende Risikokategorien unterteilt.
Analysiert wird alles von Büroartikeln wie Stiften, Radiergummis, über künstliche Hüftgelenke bis zu unseren Kooperationspartnern, Energielieferanten oder Baufirmen, die Materialien und Arbeitskraft bereitstellen.Florian Sagemeister, Menschenrechtsbeauftragter
Umgang mit Risiken
Deckt die Analyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen auf, werden sofortige Maßnahmen zur Prävention bzw. Abhilfe eingeleitet, wie beispielsweise eine Befragung der Partner inklusive Aufforderung zur Anpassung ihrer Prozesse oder auch vertraglich verankerte Kontrollmechanismen, um das Wiederholungsrisiko entsprechend einzudämmen. “Kann ein Verstoß gegen das LkSG nicht oder nicht dauerhaft behoben werden, wird auch ein temporäres Aussetzen der Geschäftsbeziehung geprüft”, beschreibt der Menschenrechtsbeauftragte den Worst Case.
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Beschwerdeportal
Unabhängig von der Risikoanalyse haben die Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen auf ihrer Webseite auch ein öffentlich zugängliches Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses ermöglicht allen betroffenen Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.
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Darüber hinaus wird, spätestens vier Monate nach Schluss des Geschäftsjahres, ein jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) eingereicht, der ebenso auf der Webseite der Kliniken veröffentlicht wird.
Grundsatzerklärung & Beschwerdeportal