Grundsatzerklärung

gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)


Die Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen als Trägerin der Krankenhäuser Rotthalmünster, Vilshofen und Wegscheid, der Rheumaklinik Ostbayern in Bad Füssing, dem Medizinischen Versorgungszentrum Wegscheid, der Psychosomatischen Tagesklinik Passau, der staatlich anerkannten Berufsfachschule für Pflege Rotthalmünster, sowie als 100%ige Gesellschafterin der Landkreis Passau MVZ gGmbh und als Mitgesellschafterin der Akademie für Gesundheitsberufe gGmbH (Berufsfachschule für Physiotherapie Rotthalmünster) setzt sich dafür ein, dass die (Menschen-)Rechte unserer Beschäftigten respektiert und geschützt werden. Zudem stehen wir dafür ein, dass die von uns verwendeten medizintechnischen Produkte und Dienstleistungen so hergestellt werden, dass die Menschenrechte Dritter respektiert werden. Um dies zu gewährleisten, haben wir eine unternehmensinterne Menschenrechtsstrategie entwickelt.

Humanitärer Auftrag

Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen mit humanitärem Auftrag. Menschlichkeit soll in unseren Einrichtungen spürbar sein – von den Patienten wie von den Mitarbeitenden. Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette, und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte nach den Leitprinzipien der UN-Menschenrechtscharta sowie die umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Mitarbeitenden.

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für alle unsere Mitarbeitenden, als auch für unsere mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer. Um unsere Menschenrechtsstrategie effektiv umsetzen zu können, setzen wir uns dafür ein, dass alle unsere Mitarbeitenden die Grundsätze des ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachten und dieses kulturelle Wertmuster leben und in die Unternehmenskultur übertragen.

Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten des LkSG

Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nachzukommen, haben wir die folgenden Prozesse in unseren Krankenhäusern sowie, soweit notwendig, gegenüber unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern etabliert:


      • Ein LkSG bezogenes Risikomanagement wurde eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert, welches den Besonderheiten einer Gesundheitseinrichtung Rechnung trägt. Diese Prozesse unterliegen einer fortwährenden Kontrolle und werden bedarfsgerecht weiterentwickelt.
      • Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch, bei der wir ein besonderes Augenmerk auf solche Risiken legen, welche basierend auf unserer Erfahrung im Medizinprodukte-Sektor vorherrschend sind.
        • Wir überprüfen in angemessener Weise unsere Zulieferer nach den aus dem humanitären Auftrag abgeleiteten Leitwerten. Wir prüfen die Art und den Umfang der Geschäftstätigkeit und evaluieren dabei regelmäßig den Einfluss, den wir auf unsere Zulieferer ausüben. Unter Zuhilfenahme der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaf (NACE-Codes) werden unsere Zulieferer in Risikokategorien unterteilt. Aufbauend auf dieser Grundlage erstellen wir eine Risikomatrix, woraus wir Kennzahlen ableiten, die Rückschlüsse auf menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Verletzungen geben können. Komplettiert werden diese Kennzahlen mit den uns zugänglichen Informationsquellen (substantiierte Kenntnisse).

        Durchführung der Risikoanalyse

        Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken bei unseren unmittelbaren Zulieferern fest, ergreifen wir unverzüglich Präventionsmaßnahmen:


          • Zulieferer und Geschäftspartner auffordern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksamen Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.
          • Entwicklung und Implementierung geeigneter Beschaffungsmaßnahmen, worunter auch die Durchführung von Schulungen oder die Verankerung vertraglicher Kontrollmechanismen gegenüber unseren unmittelbaren Zulieferern fallen.
          • Durchführung von Lieferantenaudits in den relevanten Bereichen. Das Instrument der Lieferantenbewertung nutzen wir bei bestehenden und neuen unmittelbaren Zulieferern. Es erleichtert den Entscheidungsprozess hinsichtlich der menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen an neue Partner. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen der Entwicklung und Verbesserung von menschenrechts- und umweltbezogenen Prozessen.

          Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken im eigenen Unternehmen fest, ergreifen wir unverzüglich Präventionsmaßnahmen:


            • Analyse der Ursache die zur menschenrechts- oder umweltbezogenen Verletzung geführt hat und Einleitung von Abhilfemaßnahmen.
            • Entwicklung und Implementierung von Kontrollmechanismen, um eine Wiederholung der Pflichtverletzung zu verhindern.

            Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken entlang unserer Lieferkette fest welche im Zusammenhang mit mittelbaren Zulieferern auftreten, ergreifen wir unverzüglich Präventionsmaßnahmen:


              • in enger Abstimmung mit unserem unmittelbaren Zulieferer lokalisieren wir den menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verstoß in der Lieferkette. Durch vertragliche Vereinbarung und Umsetzung von Kontrollmechanismen entlang der Lieferkette wird geprüft inwieweit eine adäquate Lösung für alle Beteiligten erarbeitet werden kann.
              • Prüfung der Möglichkeit eines Zusammenschlusses in der Branche, um den Einfluss auf den Verursacher zu erhöhen.

              Kann ein Verstoß gegen das LkSG nicht oder nicht dauerhaft behoben werden, wird ein temporäres Aussetzen der Geschäftsbeziehung geprüft.

              Beschwerdeverfahren

              Unabhängig von der Risikoanalyse und den hier entdeckten Risiken haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

              Das Beschwerdeverfahren ist öffentlich zugänglich.

              Zum Beschwerdeportal

              Hinweise oder Beschwerden die über dieses System eingehen, werden von unserem Menschenrechtsbeauftragten nach einem festgelegtem Verfahren gründlich geprüft. Nach Absetzen einer Meldung erhält die beschwerdeführende Person eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer. Anhand dieser Nummer ist es möglich jederzeit den aktuellen Status abzufragen. Nach Abschluss der Prüfung wird die beschwerdeführende Person benachrichtigt und falls erforderlich über weitere Schritte informiert. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt. Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Darüber hinaus werden wir einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres auf unserer Internetseite veröffentlicht und über einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen. Die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen hinsichtlich der Abgabefrist, welche durch Bekanntmachungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht werden, behalten wir uns vor.

              Link zum Beschwerdeportal

              Gesamtverantwortung

              Die Gesamtverantwortung für menschen­rechtliche und umweltbezogene Sorgfalt liegt bei der Geschäftsführung der Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen. Die Verantwortung für die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt liegt bei den Klinik-, Verwaltungs- und Stabsstel­lenleitung und ist aufgabenspezifisch implementiert. Nach der Risiko­managementorganisation sind zudem Risikobeauftragte und Risikoverantwortliche bereichsspezifisch festgelegt, die durch das Risikomanagement zentrale Unterstützung und Koordination erfahren. Das LkSG spezifische Risikomanagement wird durch den Menschenrechtsbeauftragten Florian Sagmeister zentral überwacht. Die Unternehmensleitung informiert sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich über die Tätigkeit des Menschenrechtsbeauftragten. Die Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen werden ihre Position und deren Um­setzung regelmäßig kritisch überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln.

              Diese Grundsatzerklärung von den Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen wurde am 09.01.2024 von der Unternehmensleitung verabschiedet.