KVB-Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern Rotthalmünster und Vilshofen in Betrieb
Wer außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten seines Hausarztes – sprich nachts, am Wochenende oder feiertags – an erkrankt oder sich verletzt, kann den Arzt-Notdienst aufsuchen. Dieser Bereitschaftsdienst, organisiert von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), wird in der Region seit 16. Januar neu geregelt: Die Behandlung durch den Bereitschaftsarzt findet jetzt nicht mehr in der Praxis des Arztes statt, sondern in einer gemeinschaftlichen Bereitschaftspraxis im Krankenhaus – darunter auch in den Krankenhäusern Vilshofen und Rotthalmünster. Dort übernimmt der von der KVB eingeteilte Bereitschaftsarzt die medizinische Versorgung bis 19 Uhr bzw. 21 Uhr (siehe unten). Im Anschluss an diese Zeiten führt das jeweilige Krankenhaus den Bereitschaftsdienst fort, und zwar bis 8 Uhr morgens des Folgetages bzw. bis 9 Uhr, sofern der Folgetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt.
In diesen Kooperationszeiten werden nicht lebensbedrohlich erkrankte oder verletzte Patienten, wie z.B. bei Grippe, Fieber oder Insektenstichen, in der Ambulanz des Krankenhauses aufgenommen. So wird die lückenlose Versorgung aller Patienten über Nacht sichergestellt und zudem die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet.
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder akuten Verletzungen ist weiterhin die Notfallambulanz des Krankenhauses aufzusuchen oder der Rettungsdienst kostenfrei unter der Rufnummer “112” zu verständigen. Welcher Arzt Bereitschaftsdienst hat, erfährt man ebenfalls kostenfrei unter der Telefonnummer “116 117”.
Sprechzeiten der KVB-Bereitschaftspraxen
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Krankenhaus Rotthalmünster:
Mo., Di., Do.: 18 bis 21 Uhr
Zum Krankenhaus Rotthalmünster
Mi., Fr.: 13 bis 21 Uhr
Sa., So., feiertags: 9 bis 21 Uhr -
Krankenhaus Vilshofen:
Mi., Fr.: 16 bis 19 Uhr
Sa., So., feiertags: 9 bis 19 Uhr